Aufbau / Verkehrsregelung

Für Ihren Aufbau, welcher ja während der schon laufenden Rheinland-Pfalz Ausstellung beginnt, erhalten Sie mit Ihrer Standrechnung eine Einfahrgenehmigung, welche Sie berechtigt am Donnerstag vor Ausstellungsbeginn von 8.30 bis 19.00 Uhr ohne Hinterlegung der Kaution in das Gelände (über Tor 4) einzufahren.

Verkehrsregelung während der Ausstellung


Während der Ausstellungstage, kann das Gelände täglich von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 18.15 bis 19.00 Uhr, zur Warenanlieferung mit einem gültigen Eintrittsausweis und gegen Hinterlegung der Kautionsgebühr pro Fahrzeug in Höhe von € 50,-- und für Anhänger separat ebenfalls € 50,-- über Tor 1 befahren werden.

Ab 9.30 Uhr ist die Zufahrt über Tor 1 eine Rettungszufahrt und darf bis 18.15 Uhr nicht befahren werden. Warenanlieferungen sind dann nur noch über das Tor 4 möglich, hier gelten die gleichen Einfahrbedingungen wie vorher beschrieben.